Schloss Prugg

Familie Harrach

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Harrach ist der Name eines alten österreichisch-böhmischen Adelsgeschlechts. Die Herren, Freiherren und Grafen von Harrach zählten zum Hochadel. Zweige der Familie bestehen bis heute.

Erstmals erwähnt wird das Geschlecht aus südböhmischen und oberösterreichischen Uradel im Jahre 1195 in den Urkunden des Stift Ranshofen, das damals zum Herzogtum Baiern gehörte. Nach dem Genealogen und Heraldiker Martin Kolar (1836–1889) stammen die Harrach aus dem Geschlecht der Wladyken Haracher von Harach bei Rosenberg in Südböhmen, das mit Beness von Horach und seinen Brüdern als Zeugen der Brüder Heinrich und Witiko von Rosenberg in einer Patronatsurkunde des Stiftes Hohenfurt 1272 bzw. mit Dietmar von Harouch vermutlich aus Harrouche bei Freistadt in Oberösterreich zuerst erscheint. Die Stammreihe des erloschenen gräflichen Hauses der Hrzebenatz von Harrach beginnt urkundlich 1439.
Eine weitere gesicherte Stammreihe beginnt im 13. Jahrhundert mit Przibislaus von Harrach (Přibyslav z Harachu; auch z Horochu) der einem Vladikengeschlecht aus dem südböhmischen Dorf Hora bzw. Harachy entstammte. Przibislaus Nachkommen erwarben bedeutende Besitzungen u. a. im Mühlviertel, der Steiermark und in Kärnten.
Leonhard III. von Harrach kaufte 1524 die Herrschaft Rohrau in Niederösterreich. Später wurde Schloss Rohrau zum Stammsitz der Familie.[3] Sein Sohn Leonhard IV. (1514–1590) erhielt von Kaiser Karl V. durch Diplom vom 4. Januar 1552 für sich und sein ganzes Geschlecht den Reichsfreiherrenstand und wurde 1577 in den böhmischen Herrenstand erhoben. 1585 wurde er durch Philipp II. in den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen.

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Am 6. November 1627 wurde Karl Freiherr von Harrach, der Schwiegervater Wallensteins, von Kaiser Ferdinand II. in den Reichsgrafenstand erhoben und gleichzeitig die Herrschaft Rohrau zur Grafschaft ernannt. Die Mitglieder der Familie führten den Titel Graf bzw. Gräfin von Harrach zu Rohrau und Thannhausen. Durch seine Söhne Leonhard Karl und Otto Friedrich wurde Graf Karl der Stammvater der älteren Linie auf Schloss Rohrau und der jüngeren Linie auf Schloss Prugg (oder Pruck) in Bruck an der Leitha, das bis heute im Familienbesitz ist. Im Jahr 1700 verkaufte der Kaiser Leopold dem Grafen Ferdinand Bonaventura I. aus der jüngeren Linie die Herrschaft und das Schloss Freistadt im Mühlviertel als freies Eigen. Dessen Urenkelin Rosa heiratete 1777 den Fürsten Joseph Kinsky, und so ging die Herrschaft auf die Familie Kinsky über. Ferdinand Bonaventura II. von Harrach erlangte für sich und die Nachkommen seines Bruders Friedrich August 1752 die Aufnahme in das schwäbische Reichsgrafenkollegium als „Personalisten“ (also ohne Erwerb eines reichsunmittelbaren Territoriums) und damit die Reichsstandschaft, wodurch diese Linie zum Hochadel gehörte. Auf Grund dessen wurde dem Chef der jüngeren Linie durch ein Dekret der k.u.k. Hofkanzlei 1841 das Prädikat Erlaucht zugestanden. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts wurde der Salzburger Fürsterzbischof Franz Anton von Harrach von Kaiser Leopold I. ad personam in den Reichsfürstenstand erhoben.

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Am 6. November 1627 wurde Karl Freiherr von Harrach, der Schwiegervater Wallensteins, von Kaiser Ferdinand II. in den Reichsgrafenstand erhoben und gleichzeitig die Herrschaft Rohrau zur Grafschaft ernannt. Die Mitglieder der Familie führten den Titel Graf bzw. Gräfin von Harrach zu Rohrau und Thannhausen. Durch seine Söhne Leonhard Karl und Otto Friedrich wurde Graf Karl der Stammvater der älteren Linie auf Schloss Rohrau und der jüngeren Linie auf Schloss Prugg (oder Pruck) in Bruck an der Leitha, das bis heute im Familienbesitz ist. Im Jahr 1700 verkaufte der Kaiser Leopold dem Grafen Ferdinand Bonaventura I. aus der jüngeren Linie die Herrschaft und das Schloss Freistadt im Mühlviertel als freies Eigen. Dessen Urenkelin Rosa heiratete 1777 den Fürsten Joseph Kinsky, und so ging die Herrschaft auf die Familie Kinsky über. Ferdinand Bonaventura II. von Harrach erlangte für sich und die Nachkommen seines Bruders Friedrich August 1752 die Aufnahme in das schwäbische Reichsgrafenkollegium als „Personalisten“ (also ohne Erwerb eines reichsunmittelbaren Territoriums) und damit die Reichsstandschaft, wodurch diese Linie zum Hochadel gehörte. Auf Grund dessen wurde dem Chef der jüngeren Linie durch ein Dekret der k.u.k. Hofkanzlei 1841 das Prädikat Erlaucht zugestanden. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts wurde der Salzburger Fürsterzbischof Franz Anton von Harrach von Kaiser Leopold I. ad personam in den Reichsfürstenstand erhoben.

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Johann Nepomuk XII. Graf Harrach zu Rohrau und Thannhausen verkaufte zum Ende des 18. Jahrhunderts den Wiener Majoratsgarten sowie das Majoratsgut Wlkawa (Vlkava) und übertrug das Majorat auf die Allodialherrschaft Starkenbach (Jilemnice) und errichtete darauf einen Familienfideikommiss. Sitz der älteren Linie bildete das Schloss Horní Branná, Mitte des 19. Jahrhunderts ließ Franz Ernst Graf Harrach-Rohrau in der Herrschaft Sadowa das repräsentative Schloss Bürgles (Hrádek u Nechanic) erbauen. Zugleich ließ er in Horní Branná als Familienbegräbnisstätte die Harrach-Gruft zum Heiligen Kreuz errichten, in die später auch die Särge aus der alten Grablege in Spitalkapelle St. Alois überführt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sämtliche Familiengüter in der Tschechoslowakei (darunter seit 1773 auch Schloss Dolní Přím) enteignet.
Ferdinand Joseph (1763–1841), jüngster Sohn aus der Linie Prugg, begründete eine schlesische, teils evangelische Linie auf Rosnochau, Schwesterwitz, Klein Krichen und Tiefhartmannsdorf. Seine Tochter Auguste (1800–1873) wurde 1824 die zweite Gemahlin des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III.
Das Palais Harrach in Wien wurde 1975 an die Stadt verkauft. Nach der Familie ist unter anderem der Ort Harrachov in Tschechien benannt, wo seit Anfang des 18. Jahrhunderts eine Glashütte das Harrachglas herstellte.  Neben Harrachov führen auch Horní Branná und Zvíkov das Familienwappen der Harrach im Gemeindewappen.

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Das stammwappen

Blasonierung: Das Stammwappen zeigt in Rot eine goldene Kugel, die mit drei (2:1) silbernen Straußenfedern besteckt ist, die oberen schräg nach außen gekehrt; auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein geschlossener roter Flug mit dem Schildbild.
Wappengeschichte: Mit Diplom vom 26. August 1708 gewährte Kaiser Joseph I. auf Antrag der zweiten Frau von Aloys Thomas Raimund von Harrach, Anna Cäcilia von Thannhausen (* 14. März 1674; † 15. Februar 1721), der letzten ihres Geschlechts (keine Stammes- oder Wappenverwandtschaft zu dem blühenden Geschlecht von Thannhausen), eine Wappenzusammenführung Harrach-Thannhausen. Die männlichen Nachkommen durften sich nun Grafen von Harrach zu Thannhausen nennen.

Gräfliches wappen

Blasonierung: Das gräfliche Wappen von Harrach zu Rohrau und Thannhausen zeigt gemäß der Wappenvereinigung Harrach-Thannhausen von 1708 einen gevierten Schild mit (von einer Grafenkrone bedeckten) Herzschild, darin das Stammwappen; Feld 1 und 4: in Schwarz eine goldene gefiederte Adlerklaue († Thannhausen); Feld 2 und 3: von Gold und Rot gespalten und belegt mit einem schwarz-silbern gespaltenen Sparren († Aeckherlin); auf dem (mit einer Grafenkrone bedeckten) Schild ruhen vier bekrönte Bügelhelme [Kolbenturnierhelme]: von den beiden inneren, einander zugewandten Helmen zeigt der vordere mit rot-silbernen Decken ein mit dem Stammwappenbild bezeichneten Flügel, der hintere mit schwarz-goldenen Decken die Adlerklaue wachsend († Thannhausen), von den beiden äußeren Helmen zeigt der vordere mit schwarz-goldenen Decken zwei schwarze Büffelhörner, außen mit je sechs silbernen Straußenfedern besteckt (zweiter Helm zu Harrach), der hintere mit rot-silbernen Decken einen geschlossenen Flug, dessen rechter Flügel schwarz, der linke wie das zweite Schildfeld bezeichnet ist († Aeckherlin).

Stammwappen der Freiherren von Harrach